Ablesung der Wasserzähler
In der Zeit vom
01. Dezember 2010 bis zum 31. Dezember 2010
findet im Verbandsgebiet des WAZV „Ziesar“ die jährliche Ablesung der Wasserzähler statt.
Ich bitte Sie, entsprechend den geltenden Satzungsbestimmungen, der sich durch Vollmacht ausweichsenden Person zur Erfüllung ihrer Aufgaben den Zugang zu Ihrer Wasserzählereinrichtung zu ermöglichen.
Sollten Sie nicht angetroffen werden, besteht die Möglichkeit der Selbstablesung. In diesem Fall werden über die Hausbriefkästen Selbstableseformblätter übergeben, die Sie bitte kurzfristig ausfüllen und an die im Ableseformular angegebenen Adresse senden bzw. geben.
Im Internet kann auch das Formular "Mitteilung Zählerstand" ausgedruckt und an uns weitergeleitet werden.
Sollte eine Wasserzählerablesung nicht möglich sein und dem Verband kein Selbstableseformular bis zum 11.01.2011 vorliegen, wird der Trinkwasserverbrauch als Grundlage für die Erhebung der Entgelte gemäß Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geschätzt.
Die vom WAZV „Ziesar“ beauftragte Person ist berechtigt, gemäß den Ergänzenden Bestimmungen des WAZV „Ziesar“ zu den Allgemeinden Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) die Kundenanlage (Einrichtung hinter dem Wasserzähler) zu überprüfen.