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Der Storch vor der Burg
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besetzter Storchenturm
Musikverein Ziesar

Ausschreibung

Stadt Ziesar, den 11. 01. 2011

Ausschreibung

Planung, Bauleitung und örtliche Bauüberwachung

Große Achterstraße, Kleine Achterstraße und Petritor, 14793 Ziesar

 

Planung, Bauleitung und örtliche Bauüberwachung Große Achterstraße, Kleine Achterstraße und Petritor, 14793 Ziesar

a)      Das Amt Ziesar, Bauamt, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar,

       Tel. 033830/654-213, Fax: 033830/654-220

b)      Ausschreibung Planungsleistungen

Das Amt Ziesar beabsichtigt, die Planung, Bauleitung und die örtliche Bauüberwachung für die Große Achterstraße, die Kleine Achterstraße und das Petritor in der Stadt Ziesar in Auftrag zu geben. Es handelt sich um Pflasterstraßen im denkmalgeschützten Bereich der Altstadt.

Die Planungsleistungen für 0die Große Achterstraße sind in den Phasen 1 bis 4 bis 3. Quartal 20011 und die Phasen 5 bis 7 im 4. Quartal 20011 zu erstellen. 

Die Planungsleistungen für die Kleine Achterstraße sind in den Phasen 1 bis 4 bis 3. Quartal 2011 und die Phasen 5 bis 7 im 4. Quartal 2011 zu erstellen.

Die Planungsleistungen für das Petritor sind in den Phasen 1 bis 7 voraussichtlich bis Mitte 2012 zu erstellen.

Die Bauvorhaben werden jeweils in 3 Lose aufgeteilt.

Los 1 – Straßenbau und Regenwasserkanal

Los 2 – Erneuerung Trinkwasserleitung und Schmutzwasserkanal (Auftraggeber WAZV „Ziesar“)

Los 3 – Straßenbeleuchtung

Die Bauausführungen sind  für die Jahre 20012 und 2013 vorgesehen.

Interessierte Planungsbüros werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis 25. Februar 2011 an das Amt Ziesar, Bauamt, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar zu senden.

Den Bewerbungsunterlagen sind unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft, ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung sowie Referenzen über gleichwerte umgesetzte Planungen beizufügen. Nachzuweisen sind Fach­kennt­nisse zu Trinkwasser-, Entwässerungs- und Verkehrsanlagen. Die für die Bearbeitung der Planung vorge­sehenen Personen sowie deren Qualifikation sind zu benennen.

Weiterhin anzugeben sind die Zuord­nung zu einer Honorarzone (einschließlich Von-bis-Spanne) gemäß § 43 und § 47 sowie der Honoraransatz für die örtliche Bauüberwachung.

Büros, die bis 25. März 2011 keine Nachricht vom Amt Ziesar erhalten haben, sind nicht in die engere Auswahl gekommen. Gesonderte Absageschreiben werden nicht versandt.

Dies ist keine Ausschreibung gemäß VOF.